Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs4;Rechtssatz
Für die Bejahung einer Betriebsnachfolgehaftung kommt es nicht darauf an, dass der Betriebsnachfolger nicht in den Mietvertrag seines Vorgängers eingetreten ist, sondern mit dem Hauseigentümer einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hat (Hinweis E 14. November 1995, 94/08/0187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080601.X02Im RIS seit
04.02.2003