RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0601

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4;

Rechtssatz

Für die Bejahung einer Betriebsnachfolgehaftung kommt es nicht darauf an, dass der Betriebsnachfolger nicht in den Mietvertrag seines Vorgängers eingetreten ist, sondern mit dem Hauseigentümer einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hat (Hinweis E 14. November 1995, 94/08/0187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080601.X02

Im RIS seit

04.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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