RS Vwgh 2002/10/3 2002/08/0026

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §24 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/19/0139 E 14. September 2001 RS 5(Hier: Der Notstandshilfeempfänger war selbstständig als Schauspieler tätig. Für das Berufsbild eines Schauspielers ist es geradezu typisch, dass er seine Bereitschaft, Aufträge anzunehmen, über eine oder auch mehrere Künstleragenturen zum Ausdruck bringt. Der Notstandshilfeempfänger hat seine dementsprechenden Dienstleistungen während des gesamten Zeitraumes des Jahres 1998 angeboten. Der Behörde kann daher nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, wenn sie diesbezüglich von einer durchgehenden selbstständigen Erwerbstätigkeit des Notstandshilfeempfängers für das gesamte Jahr 1998 ausgegangen ist. Sie durfte daher auch das Einkommen, das aus dieser Erwerbstätigkeit aus Zeiten vor, zwischen oder nach dem Leistungsbezug stammte, ihrer Beurteilung zu Grunde legen.)

Stammrechtssatz

Es ist zunächst für die Qualifikation eines Zeitraumes, in welchem auf Grund einer Rahmenvereinbarung eine selbstständige Erwerbstätigkeit entfaltet wird, unbeachtlich, ob die damit verbundenen Arbeitstätigkeiten nur an einzelnen Tagen oder aber kontinuierlich entfaltet werden; es ist vielmehr der gesamte Zeitraum, während dessen die selbstständige Erwerbstätigkeit durch das entgeltliche Anbieten von Dienstleistungen ausgeübt wird, als Zeitraum derselben anzusehen (Hinweis E 9. Februar 1993, 92/08/0265). Für den Beginn des Zeitraumes einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zufließens von Einkünften aus einer solchen (also nicht auf den Zeitpunkt der Umsätze) an, sondern vielmehr auf jenen Zeitpunkt, in dem eine solche Tätigkeit erstmals entfaltet worden ist, das heißt, ab welchem Zeitpunkt die im Rahmen der selbstständigen Erwerbstätigkeit beabsichtigten Leistungen erstmals nach außen zu Tage tretend zumindest angeboten wurden (Hinweis E 27. April 1993, 92/08/0260). Schließlich hat der VwGH in seinem E vom 31. Mai 2000, 96/08/0244, ausdrücklich die Möglichkeit aufgezeigt, dass im Falle der regelmäßigen Entfaltung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit durch einen gewissen Zeitraum, etwa als Folge eines dauernden Anbietens von entgeltlichen Dienstleistungen, eine durchgehende selbstständige Erwerbstätigkeit während dieses Zeitraumes begründet werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080026.X03

Im RIS seit

04.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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