RS Vwgh 2002/10/3 98/08/0193

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §1091;
BSVG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Nach der Lehre (Hinweis Würth in Rummel, Kommentar zum ABGB3, Rz 13 zu §§ 1092-1094 ABGB) und der Rechtsprechung des OGH (Hinweis OGH 19. Mai 1954, 3 Ob 831/53 = SZ 27/138) hat der Bestandvertrag den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache zur Gänze oder eines physischen Teiles hievon zum Gegenstand. Er kann sich aber nie auf einen ideellen Teil einer Liegenschaft beschränken, da die Ausübung eines solchen Rechtes an einem ideellen Liegenschaftsanteil unmöglich ist (Hinweis E 4. Oktober 2001, 97/08/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998080193.X04

Im RIS seit

03.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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