Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §539;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0606 97/08/0607Rechtssatz
Eine Ermächtigung zum Abschluss von Pauschalierungsvereinbarungen, wie sie in bestimmten Bereichen des Abgabenrechts vorgesehen ist, besteht für eine Gebietskrankenkasse ebenso wenig, wie etwa eine Ermächtigung zum Abschluss von Ratenvereinbarungen oder zum Abschluss von Einzelvereinbarungen mit Pflichtversicherten zu deren Vorteil (Hinweis E 31. Mai 2000, 2000/08/0071; E 4. Oktober 2001, 97/08/0078).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080594.X04Im RIS seit
20.01.2003