RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0594

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §539;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0606 97/08/0607

Rechtssatz

Eine Ermächtigung zum Abschluss von Pauschalierungsvereinbarungen, wie sie in bestimmten Bereichen des Abgabenrechts vorgesehen ist, besteht für eine Gebietskrankenkasse ebenso wenig, wie etwa eine Ermächtigung zum Abschluss von Ratenvereinbarungen oder zum Abschluss von Einzelvereinbarungen mit Pflichtversicherten zu deren Vorteil (Hinweis E 31. Mai 2000, 2000/08/0071; E 4. Oktober 2001, 97/08/0078).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080594.X04

Im RIS seit

20.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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