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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §10 Abs4 Z3;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses und Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der dagegen erhobenen Berufung - Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung durch den Verwaltungsgerichtshof gegen den angefochtenen Berufungsbescheid der belangten Behörde (Dienstbehörde) sind andere als jene, die gemäß § 12 Abs. 2 DVG 1984 für die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen einen erstinstanzlichen im Dienstrechtsverfahren ergangenen Bescheid statuiert werden.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Beamten-DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:AW2002120019.A01Im RIS seit
30.01.2003