RS Vwgh 2002/10/8 AW 2002/12/0019

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Veröffentlicht am 08.10.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

BDG 1979 §10 Abs4 Z3;
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
DVG 1984 §12 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses und Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der dagegen erhobenen Berufung - Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung durch den Verwaltungsgerichtshof gegen den angefochtenen Berufungsbescheid der belangten Behörde (Dienstbehörde) sind andere als jene, die gemäß § 12 Abs. 2 DVG 1984 für die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen einen erstinstanzlichen im Dienstrechtsverfahren ergangenen Bescheid statuiert werden.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:AW2002120019.A01

Im RIS seit

30.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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