RS Vwgh 2002/10/11 2000/02/0106

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Veröffentlicht am 11.10.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2a lith;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/02/0164 E 21. Dezember 2001 RS 2

Stammrechtssatz

In dem in § 89a Abs. 2a lit. h StVO enthaltenen Fall genügt für die Zulässigkeit der Abschleppung eines Fahrzeuges das Abstellen ohne Besorgnis einer bevorstehenden Verkehrsbeeinträchtigung (Hinweis E 26.3.1987, 86/02/0184).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000020106.X01

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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