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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §7 Abs1;Rechtssatz
§ 9 Abs. 1 AsylG 1991 steht der Ausweisung des Fremden iSd § 17 Abs 2 Z 4 und 6 FrG 1993 nicht entgegen. Die Fremdenpolizeibörde ist aber auch berechtigt, die für die Ausweisung maßgebliche Vorfrage des Vorliegens einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG 1991 selbst zu beurteilen und muss ihr Verfahren nicht bis zur endgültigen Erledigung des Asylverfahrens aussetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998210039.X01Im RIS seit
23.12.2002