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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §17 Abs1;Rechtssatz
Erfüllt der Fremde nicht das Kriterium der "direkten" Einreise, welches im Zusammenhang mit einer Bestrafung iSd § 107 Abs 1 FrG 1997 dahingehend zu verstehen ist, dass der Betroffene vor der Einreise nach Österreich noch nicht verfolgungs- und refoulementsicher gewesen sein darf (vgl. 686 BlgNR 20. GP 23; vgl. auch U. Davy, Asyl und internationales Flüchtlingsrecht I, 114 f.), so lässt sich für den Fremden aus Art 31 FlKonv nichts gewinnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001210087.X01Im RIS seit
08.01.2003