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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §20 Abs1;Rechtssatz
Ein Asylwerber, dem eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung zukommt, hält sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf, weshalb er für den Zeitraum des Bestehens der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung den Tatbestand nach § 107 Abs. 1 Z 4 FrG 1997 nicht erfüllt. Soweit ein Asylwerber Ausweisungsschutz genießt(Hinweis E 24. März 2000, 99/21/0266), kommt darüber hinaus eine Bestrafung nach der zuletzt genannten Gesetzesstelle auch ohne vorläufige Aufenthaltsberechtigung nicht in Betracht(Hinweis E 6. November 1998, 97/21/0085 und 98/21/0065, mit näherer Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001210087.X02Im RIS seit
08.01.2003