RS Vwgh 2002/10/16 98/13/0206

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Veröffentlicht am 16.10.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Kosten von Einladungen zur Kontaktpflege stellen lediglich einen werbeähnlichen und somit nach § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 nicht abzugsfähigen Aufwand dar (Hinweis E 26.9.2000, 94/13/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130206.X03

Im RIS seit

05.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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