Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs2;Rechtssatz
Konnte der Beschwerdeführer die Begründung des von ihm bekämpften Bescheides des Finanzamtes auch nach Ansicht der belangten Behörde als unzureichend ansehen, so war ein Weiterbetreiben des betreffenden Verwaltungsverfahrens keinesfalls mutwillig.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002130160.X02Im RIS seit
18.02.2003