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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
KflG 1952 §4 idF 1994/819;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/03/0440 99/03/0441Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Konzessionserteilung im Sinne des § 4 KflG 1952 vorliegen, kommt es nicht auf einen bereits eingetretenen Einnahmenausfall, sondern auf den auf Grund der Behauptungen des Verkehrsunternehmers, in dessen Verkehrsbereich die neue Linie ganz oder teilweise fällt, von ihm zu erwartenden Einnahmenausfall an, den er durch entsprechende Konkretisierung unter Beischluss von geeigneten Nachweisen darzulegen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999030439.X03Im RIS seit
08.01.2003