RS Vwgh 2002/10/16 99/03/0439

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Veröffentlicht am 16.10.2002
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 idF 1994/819;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/03/0440 99/03/0441

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Konzessionserteilung im Sinne des § 4 KflG 1952 vorliegen, kommt es nicht auf einen bereits eingetretenen Einnahmenausfall, sondern auf den auf Grund der Behauptungen des Verkehrsunternehmers, in dessen Verkehrsbereich die neue Linie ganz oder teilweise fällt, von ihm zu erwartenden Einnahmenausfall an, den er durch entsprechende Konkretisierung unter Beischluss von geeigneten Nachweisen darzulegen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030439.X03

Im RIS seit

08.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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