RS Vwgh 2002/10/16 99/03/0439

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Veröffentlicht am 16.10.2002
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 idF 1994/819;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/03/0440 99/03/0441

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/03/0321 E 14. November 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer Konzessionserteilung im Sinne des § 4 Kraftfahrliniengesetz 1952 (KflG), BGBl. Nr. 84 i.d.F. BGBl. Nr. 819/1994, vorliegen, ist die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung maßgeblich; auf die im Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich gegebenen Verhältnisse kommt es - mangels einer dies anordnenden Rechtsvorschrift - jedoch nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030439.X01

Im RIS seit

08.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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