Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §34 Abs1 Z17;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/03/0347Rechtssatz
Für ein "qualifiziertes Geständnis" im Sinn der Rechtsprechung des VwGH besteht im Beschwerdefall kein Anhaltspunkt, hat doch der Beschwerdeführer erst im Zuge der Berufungsverhandlungen auf dem Boden der Ermittlungen die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der Verwaltungsübertretungen nicht mehr abgestritten.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000030346.X02Im RIS seit
21.11.2002