RS Vwgh 2002/10/16 2000/03/0346

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Veröffentlicht am 16.10.2002
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34 Abs1 Z17;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/03/0347

Rechtssatz

Für ein "qualifiziertes Geständnis" im Sinn der Rechtsprechung des VwGH besteht im Beschwerdefall kein Anhaltspunkt, hat doch der Beschwerdeführer erst im Zuge der Berufungsverhandlungen auf dem Boden der Ermittlungen die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der Verwaltungsübertretungen nicht mehr abgestritten.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000030346.X02

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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