RS Vwgh 2002/10/16 98/13/0206

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Veröffentlicht am 16.10.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung hat der Verwaltungsgerichtshof als Ergebnis einer gebotenen typisierenden Betrachtungsweise in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet. Auch Tonträger betreffen als Teil des Kulturlebens die private Lebensführung, weil die Anteilnahme am Kulturleben dem Bereich der Lebensführung zuzuordnen ist, mag sie auch Inspiration für die Berufstätigkeit erbringen (Hinweis E 19.7.2000, 94/13/0145). Gleiches gilt für Tageszeitungen und Zeitschriften (Hinweis E 10.9.1998, 96/15/0198), Nachschlagewerke allgemeiner Art, Lexika und Landkarten (Hinweis E 2.6.1992, 92/14/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130206.X04

Im RIS seit

05.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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