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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0060Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/13/0128 E 16. Mai 2002 RS 1Stammrechtssatz
Verdeckte Ausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, welche das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird (Hinweis E 27. Februar 2002, 98/13/0053 und 0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130059.X01Im RIS seit
18.03.2003