RS Vwgh 2002/10/16 97/13/0059

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Veröffentlicht am 16.10.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/13/0128 E 16. Mai 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Verdeckte Ausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, welche das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird (Hinweis E 27. Februar 2002, 98/13/0053 und 0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130059.X01

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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