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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §32;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 4(Hier: Dies gilt umso mehr, wenn nur die bloße Möglichkeit zum Anschluss besteht.)Stammrechtssatz
Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 WRG für eine biologische Abwasserbeseitigungsanlage kann nicht mit der Begründung verweigert werden, daß ohnehin eine Verpflichtung zum Anschluß an die Gemeindekanalisationsanlage und damit kein Bedarf bestehe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070095.X04Im RIS seit
30.01.2003Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012