RS Vwgh 2002/10/17 2001/07/0095

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Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 4(Hier: Dies gilt umso mehr, wenn nur die bloße Möglichkeit zum Anschluss besteht.)

Stammrechtssatz

Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 WRG für eine biologische Abwasserbeseitigungsanlage kann nicht mit der Begründung verweigert werden, daß ohnehin eine Verpflichtung zum Anschluß an die Gemeindekanalisationsanlage und damit kein Bedarf bestehe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070095.X04

Im RIS seit

30.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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