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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0062Rechtssatz
Für eine Parteistellung Dritter im Verfahren schon zur Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages besteht aus Rechtsschutzgründen kein Bedarf, sofern in einem gewässerpolizeilichen Auftrag nicht auch schon eine konkrete Duldungsverpflichtung des betroffenen Dritten unmissverständlich ausgesprochen wird (Hinweis B 23.06.1992, 92/07/0023).
Schlagworte
WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998070061.X03Im RIS seit
04.02.2003Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016