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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Der Tatbestand der eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 WRG 1959 ist bereits durch das bloße Vornehmen der rechtswidrigen Maßnahme verwirklicht, ohne dass es für die Einstufung als eigenmächtige Neuerung noch darauf ankäme, welche Auswirkungen mit diesen Maßnahmen verbunden sind.
(Hier bestand die Maßnahme darin, Aufgrabungen und damit zusammenhängenden Vorkehrungen in einem Schutzgebiet nach § 34 WRG 1959 entgegen dem Schutzgebietsbescheid vorzunehmen. Für den Beseitigungsauftrag kommt es nicht darauf an, ob durch die Maßnahme eine konkrete Gefahr für das Grundwasser besteht).
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002070092.X04Im RIS seit
30.01.2003