RS Vwgh 2002/10/17 2000/20/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich bereits wiederholt mit der Frage in den Iran zurückkehrender Konvertiten befasst und kam auf der Grundlage der in den jeweiligen Verfahren zur Verfügung stehenden Unterlagen jeweils zu dem Schluss, dass die Auffassung, der bloße Glaubensübertritt vom Islam zum Christentum führe bei der Rückkehr in den Iran noch zu keiner Verfolgung, nicht haltbar sei (Hinweis E vom 24. Oktober 2001, Zl. 99/20/0550, vom 22. November 2001, Zl. 2000/20/0556, und vom 19. Dezember 2001, Zl. 2000/20/0369).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200102.X01

Im RIS seit

20.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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