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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass vor dem Hintergrund näher bezeichneter, den Verwaltungsakten angeschlossener Unterlagen und unter weiterer Berücksichtigung dessen, dass sowohl "Kru" als auch "Krio" als Mischsprachen aus kreolischen Dialekten und Englisch entstanden sind, die vom Asylwerber bezeichnete Muttersprache und Volksgruppenzugehörigkeit (nach dem Verhandlungsprotokoll angeblich "Krio") die von ihm angegebene Herkunft aus Liberia für sich allein nicht unglaubwürdig macht.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002200133.X03Im RIS seit
09.01.2003