RS Vwgh 2002/10/17 2002/20/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass vor dem Hintergrund näher bezeichneter, den Verwaltungsakten angeschlossener Unterlagen und unter weiterer Berücksichtigung dessen, dass sowohl "Kru" als auch "Krio" als Mischsprachen aus kreolischen Dialekten und Englisch entstanden sind, die vom Asylwerber bezeichnete Muttersprache und Volksgruppenzugehörigkeit (nach dem Verhandlungsprotokoll angeblich "Krio") die von ihm angegebene Herkunft aus Liberia für sich allein nicht unglaubwürdig macht.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002200133.X03

Im RIS seit

09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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