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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten wegen Wegfall des Beschwerdegegenstandes in Folge Abschluss des Disziplinarverfahrens mit Rechtskraft des (freisprechenden) Disziplinarerkenntnisses; KostenzuspruchRechtssatz
Mit Rechtskraft des Disziplinarerkenntnisses der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres ist das Disziplinarverfahren, welches mit dem angefochtenen Bescheid eingeleitet wurde, abgeschlossen. Sämtliche Rechtswirkungen des in Beschwerde gezogenen Bescheides wurden somit beseitigt. Damit kann dieser Bescheid nicht mehr unmittelbar Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens beim Verfassungsgerichtshof sein. Da somit der Beschwerdegegenstand weggefallen ist, war das Verfahren über die vorliegende Beschwerde in sinngemäßer Anwendung des §86 VfGG einzustellen und dem Beschwerdeführer der Ersatz der Kosten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zuzusprechen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dienstrecht, Disziplinarrecht Verfahren, Einleitungsbeschluß, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B432.2003Dokumentnummer
JFR_09959072_03B00432_01