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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §212a Abs1;Rechtssatz
Gegen die in § 212a Abs. 1 BAO umschriebene Voraussetzung des Resultierens einer Nachforderung aus dem mit Berufung angefochtenen Abgabenbescheid sind beim Verwaltungsgerichtshof - ebenso wenig wie bereits beim Verfassungsgerichtshof - Bedenken vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes entstanden. Es erweist sich nicht nur als sachlich gerechtfertigt, sondern auch als unmittelbar evident, dass die Einhebung einer Abgabe nur dann ausgesetzt werden kann, wenn Einhebungsschritte in Betracht kommen. Dies ist aber bei einer bereits entrichteten Abgabe nicht der Fall.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002170238.X02Im RIS seit
27.02.2003