RS Vwgh 2002/10/17 99/20/0544

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Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/20/0411 E 31. Jänner 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Annahme ausreichenden staatlichen Schutzes vor einer von Privatpersonen ausgehenden Verfolgungsgefahr handelt es sich um ein Begründungselement, das nur unter dem Gesichtspunkt einer Prüfung des Antrages gemäß § 7 AsylG 1997 von Bedeutung ist (vgl. dazu die Nachweise in dem Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, und seither etwa die Erkenntnisse vom 7. Juni 2001, Zl. 99/20/0429, und vom 21. August 2001, Zl. 2000/01/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200544.X01

Im RIS seit

09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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