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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/20/0411 E 31. Jänner 2002 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Annahme ausreichenden staatlichen Schutzes vor einer von Privatpersonen ausgehenden Verfolgungsgefahr handelt es sich um ein Begründungselement, das nur unter dem Gesichtspunkt einer Prüfung des Antrages gemäß § 7 AsylG 1997 von Bedeutung ist (vgl. dazu die Nachweise in dem Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, und seither etwa die Erkenntnisse vom 7. Juni 2001, Zl. 99/20/0429, und vom 21. August 2001, Zl. 2000/01/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200544.X01Im RIS seit
09.01.2003