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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AWG 1990 §7 Abs2a;Rechtssatz
In einem Verfahren gemäß § 7 Abs. 2a AWG 1990 iVm § 7 Abs. 2 VerpackV 1996 kommt es ausschließlich auf eine rechtliche Beurteilung an und muss das Ergebnis dieser Beurteilung mit der Auffassung eines Abfallsammlers und -verwerters nicht zwingend übereinstimmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999070119.X01Im RIS seit
30.01.2003