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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ausführungen zum Summationseffekt oberliegender Teiche auf das Wasserbenutzungsrecht des Inhabers eines unterliegenden Teichs im Zusammenhang mit der Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit einer Anlage, welche die oberliegenden Teiche umfasst - und damit auch mit der Beurteilung der Beeinträchtigung der Rechte des Inhabers des unterliegenden Teiches(Hinweis E 29.10.1996, 94/07/0021; E 29.6.1995, 94/07/0136).
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid"Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070061.X02Im RIS seit
30.01.2003Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010