RS Vwgh 2002/10/17 2001/07/0061

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Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §52;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
WRG 1959 §12 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zum Summationseffekt oberliegender Teiche auf das Wasserbenutzungsrecht des Inhabers eines unterliegenden Teichs im Zusammenhang mit der Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit einer Anlage, welche die oberliegenden Teiche umfasst - und damit auch mit der Beurteilung der Beeinträchtigung der Rechte des Inhabers des unterliegenden Teiches(Hinweis E 29.10.1996, 94/07/0021; E 29.6.1995, 94/07/0136).

Schlagworte

"zu einem anderen Bescheid"Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070061.X02

Im RIS seit

30.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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