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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Voraussetzung für die Verhängung eines Waffenverbotes ist nicht das Vorliegen einer rechtskräftigen (gerichtlichen) Verurteilung. Maßgeblich ist vielmehr, welches Verhalten der Beschwerdeführer nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid gesetzt hat, und ob dies eine Prognose im Sinne des § 12 Abs. 1 WaffG 1996 zu rechtfertigen vermag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001200418.X03Im RIS seit
20.01.2003Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010