RS Vwgh 2002/10/17 2001/20/0418

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Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Verhängung eines Waffenverbotes ist nicht das Vorliegen einer rechtskräftigen (gerichtlichen) Verurteilung. Maßgeblich ist vielmehr, welches Verhalten der Beschwerdeführer nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid gesetzt hat, und ob dies eine Prognose im Sinne des § 12 Abs. 1 WaffG 1996 zu rechtfertigen vermag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001200418.X03

Im RIS seit

20.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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