RS Vwgh 2002/10/17 2002/17/0033

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Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

L34008 Abgabenordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AbgVG Vlbg 1984 §59 Abs1;
AVG §59 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 81 Abs. 2 Vlbg AbgVerfG haben Abgabenbescheide im Spruch die Art und Höhe der Abgaben, den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit und die Grundlagen der Abgabenfestsetzung zu enthalten. Demgegenüber ist dieser Bestimmung keine dem § 59 AVG vergleichbare Anordnung enthalten, wonach der Bescheidspruch auch die angewendeten Gesetzesbestimmungen zu enthalten habe.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002170033.X01

Im RIS seit

21.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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