RS Vwgh 2002/10/22 2000/01/0527

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MRK Art3;
MRK Art5;
VStG §35 Z1;

Rechtssatz

Die Festnahme des Beschwerdeführers ist ausgehend von dem dem bekämpften Bescheid zu Grunde liegenden Sachverhalt allein auf Basis des § 35 Z 1 VStG zu überprüfen und war davon ausgehend rechtswidrig. Damit fehlt auch der nachfolgenden Anhaltung und dem überdies vor der belangten Behörde in Beschwerde gezogenen Anlegen von Hand- und Fußfesseln die rechtliche Deckung (vgl. das E vom 19. Jänner 2000, Zl. 98/01/0451).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010527.X04

Im RIS seit

09.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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