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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §14;Rechtssatz
In seinem Erkenntnis vom 21. Dezember 1994, 89/13/0007, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass eine Jubiläumszuwendung zweifellos als (zusätzliches) Entgelt für die in Vorperioden erbrachten Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers anzusehen ist, weshalb es aus der Sicht der periodengerechten Erfolgsermittlung unrichtig wäre, nur den Erfolg einer Periode, nämlich jener, in die das Jubiläum fällt, mit dem Jubiläumsgeldaufwand zu belasten. Eine von Jahr zu Jahr nach dem Ansammlungsverfahren neu gebildete Jubiläumsgeldrückstellung beugt einer solchen betriebswirtschaftlich problematischen Aufwandszusammenballung vor und erweist sich daher als zielführendes Instrument der Aufwandsverteilung. Diesem Ansammlungsverfahren entspricht auch die Verteilung des Gesamtaufwandes auf den Zeitraum zwischen der Zusage des Jubiläumsgeldes und dem Zeitpunkt ihres voraussichtlichen Anfalles (Hinweis Hofstätter - Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 9 Tz 75, § 14, Tz 27, zur Methode des Ansammlungsverfahrens auch Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, EStG 1988, Rz 54.1 zu § 14).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140061.X05Im RIS seit
18.02.2003Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013