RS Vwgh 2002/10/22 98/14/0061

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §14;
EStG 1988 §4;
EStG 1988 §5 Abs1;
EStG 1988 §9;

Rechtssatz

In seinem Erkenntnis vom 21. Dezember 1994, 89/13/0007, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass eine Jubiläumszuwendung zweifellos als (zusätzliches) Entgelt für die in Vorperioden erbrachten Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers anzusehen ist, weshalb es aus der Sicht der periodengerechten Erfolgsermittlung unrichtig wäre, nur den Erfolg einer Periode, nämlich jener, in die das Jubiläum fällt, mit dem Jubiläumsgeldaufwand zu belasten. Eine von Jahr zu Jahr nach dem Ansammlungsverfahren neu gebildete Jubiläumsgeldrückstellung beugt einer solchen betriebswirtschaftlich problematischen Aufwandszusammenballung vor und erweist sich daher als zielführendes Instrument der Aufwandsverteilung. Diesem Ansammlungsverfahren entspricht auch die Verteilung des Gesamtaufwandes auf den Zeitraum zwischen der Zusage des Jubiläumsgeldes und dem Zeitpunkt ihres voraussichtlichen Anfalles (Hinweis Hofstätter - Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 9 Tz 75, § 14, Tz 27, zur Methode des Ansammlungsverfahrens auch Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, EStG 1988, Rz 54.1 zu § 14).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140061.X05

Im RIS seit

18.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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