Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Aus einer "Tätigkeit der Mitarbeiterbetreuung mit wöchentlich angesetzten Besprechungen" ergibt sich als solcher noch nicht ohne weiteres die Eingliederung in den rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus. Hiezu bedarf es weiterer Feststellungen, etwa über die Intensität der Mitarbeiterbetreuung und die Bedeutung dieser Tätigkeit für das betriebliche Geschehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140219.X04Im RIS seit
18.03.2003Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017