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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §67c;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/01/0446 E 22. Oktober 2002Rechtssatz
Besteht eine Amtshandlung aus mehreren selbständigen Akten, so liegt nicht nur "ein Verwaltungsakt" vor. So hat der VwGH eine Hausdurchsuchung und eine zum Zweck der gefahrlosen Abwicklung dieser Hausdurchsuchung durchgeführte Personendurchsuchung eines der beiden Wohnungsinhaber auf Grund der unterschiedlichen Zwecke (Personendurchsuchung: Sicherung der einschreitenden Beamten; Hausdurchsuchung: Suche nach Suchtgift) als für die Frage des Aufwandersatzes getrennt zu behandelnde Verwaltungsakte qualifiziert (vgl. E VwGH 22. März 2000, Zl. 97/01/0745, mH auf E VwGH 17. Dezember 1996, Zl. 94/01/0714).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000010389.X03Im RIS seit
17.01.2003Zuletzt aktualisiert am
21.12.2017