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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §3 Abs2;Rechtssatz
Es steht der Abgabenbehörde sowohl nach § 7 Abs 1 AbgEO frei, mehrere der in § 3 Abs 2 legcit genannten Vollstreckungsarten anzuwenden, als auch neben einer finanzbehördlichen eine gerichtliche Vollstreckung zu beantragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X02Im RIS seit
18.02.2003