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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Rechtssatz
Im Bemühen, die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft mit allen Mitteln zu verhindern, ist sehr wohl ein Verhalten zu erblicken, wodurch die Einbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschulden erschwert, wenn nicht gar gefährdet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X03Im RIS seit
18.02.2003