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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass von Kraftfahrzeuglenkern wegen der im Straßenverkehr häufig auftretenden Konfliktfälle eine nicht zu Gewalttätigkeiten neigende Sinnesart verlangt werden muss (Hinweis E 20.2.2001, 2000/11/0260, E 22.1.2002, 2001/11/0196). Im Rahmen der gemäß § 7 Abs. 5 FSG 1997 vorzunehmenden Wertung (Hinweis E 20.9.2001, 2000/11/0235, m. w. N.)hat die belangte Behörde unter dem Gesichtspunkt der Verwerflichkeit der vom Beschwerdeführer begangenen strafbaren Handlungen mit Recht auf die Häufung von Delikten gegen Leib und Leben hingewiesen. Aus den wiederholten Bestrafungen des Beschwerdeführers muss auf eine besonders stark ausgeprägte Neigung zu Gewalttätigkeiten geschlossen werden (Hinweis E 26.2.2002, 2001/11/0379).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110142.X01Im RIS seit
21.11.2002