RS Vwgh 2002/10/22 2002/14/0109

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §311 Abs1;
B-VG Art140 Abs5;
B-VG Art140 Abs7;

Rechtssatz

Die normative, die Verwaltungsbehörden bindende Fristsetzung durch den Verfassungsgerichtshof erlaubt die Ausdehnung der Anlassfallwirkung auf Fälle, in denen ein Verfahren vor den Verwaltungsbehörden anhängig und die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes beabsichtigt war, selbst dann nicht, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz die Abgabenfestsetzung nicht "ohne unnötigen Aufschub" im Sinne des § 311 Abs. 1 BAO vorgenommen haben sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140109.X01

Im RIS seit

18.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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