RS Vwgh 2002/10/22 96/14/0059

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0091

Rechtssatz

In Anbetracht der Interessenlage trifft den Nachsichtswerber auch eine erhöhte Mitwirkungspflicht, er hat somit das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast zu tragen (Hinweis E 30.11.1999, 95/14/0102).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140059.X02

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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