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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0091Rechtssatz
Eine persönliche Unbilligkeit der Einhebung aushaftender Abgabenschulden liegt nur vor, wenn eine solche die Existenz des Nachsichtswerbers bzw seiner Familie gefährdet oder die Entrichtung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insbesondere mit einer Verschleuderung seines Vermögens) verbunden wäre Hinweis E 22.9.2000, 95/15/0090).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140059.X01Im RIS seit
18.02.2003