RS Vwgh 2002/10/22 2001/01/0256

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §15 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/01/0257 E 22. Oktober 2002 2001/01/0258 E 22. Oktober 2002 2001/01/0167 E 3. Dezember 2002

Rechtssatz

Nicht stichhältig ist das Argument, das Wort "bewilligen" in § 15 Abs. 3 AsylG 1997 bringe zum Ausdruck, dass jede Verlängerung einen Antrag erfordere (so aber Schmid/Frank, Asylgesetz 1997 (2001), K 13. zu § 15); auch die erstmalige Erteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung, die zweifellos unabhängig von einer diesbezüglichen Antragstellung zu erfolgen hat, ist nämlich nach dem Gesetzeswortlaut (und zwar für höchstens ein Jahr) "zu bewilligen".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001010256.X07

Im RIS seit

17.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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