RS Vwgh 2002/10/22 98/14/0224

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §289;

Rechtssatz

§ 289 BAO hindert nicht die abgesonderte Erledigung eigenständiger Abgabeansprüche durch die Berufungsbehörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140224.X01

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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