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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §34Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis des VfGH abgeschlossenen Verfahrens mangels Darlegung eines gesetzlichen WiederaufnahmegrundesRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des durch E v 10.06.97, B2277/95, (Anlassfall zu G195/96 ua, E v 28.11.96) abgeschlossenen Verfahrens.
Die Antragstellerin bezeichnet keinen der gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe des §530 Abs1 ZPO und stützt sich auch der Sache nach nicht auf einen solchen.
Ebenso B62/08 ua, B v 10.06.08 (keine günstigere Entscheidung als die Aufhebung der angefochtenen Bescheide in den früheren Verfahren zu erwarten).
Weiters B329/12, B v 27.06.12.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B972.2004Zuletzt aktualisiert am
17.07.2012