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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Der unabhängige Bundesasylsenat hätte sich nicht mit einer Betrachtung des bisherigen Schicksals des Asylwerbers zufrieden geben dürfen. Er wäre vielmehr verhalten gewesen, ausgehend von der unbestrittenen Zugehörigkeit des Asylwerbers zur Minderheit des Yiber-Stammes und angesichts der amtsbekannten clangeprägten Struktur der somalischen Gesellschaft die spezifische Situation von Mitgliedern dieses Stammes in den Blick zu nehmen, zumal der Asylwerber gerade im Hinblick darauf seinen Asylantrag gestellt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000010322.X02Im RIS seit
17.01.2003