RS Vwgh 2002/10/22 2000/01/0322

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der unabhängige Bundesasylsenat hätte sich nicht mit einer Betrachtung des bisherigen Schicksals des Asylwerbers zufrieden geben dürfen. Er wäre vielmehr verhalten gewesen, ausgehend von der unbestrittenen Zugehörigkeit des Asylwerbers zur Minderheit des Yiber-Stammes und angesichts der amtsbekannten clangeprägten Struktur der somalischen Gesellschaft die spezifische Situation von Mitgliedern dieses Stammes in den Blick zu nehmen, zumal der Asylwerber gerade im Hinblick darauf seinen Asylantrag gestellt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010322.X02

Im RIS seit

17.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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