RS Vwgh 2002/10/22 2000/14/0083

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Abgaben sind iSd § 9 Abs. 1 BAO uneinbringlich, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000140083.X02

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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