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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung von Beschwerden gegen einen Mandatsbescheid und gegen die Abweisung des Devolutionsantrags betreffend Bestätigung des Außerkrafttretens des Mandatsbescheides durch rechtzeitig dagegen erhobene Vorstellung mangels Instanzenzugserschöpfung; Ablehnung der Behandlung einer weiteren BeschwerdeRechtssatz
Zur Erschöpfung des Instanzenzuges iSd Art144 B-VG muss auch vom Rechtsmittel der Vorstellung gemäß §57 Abs2 AVG und der Vorstellung an die Aufsichtsbehörde gemäß Art119a Abs5 B-VG iVm §102 Oö GemeindeO 1990 Gebrauch gemacht werden.
Im Übrigen keine Zuständigkeit des VfGH zur Entscheidung über die Säumigkeit einer Behörde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gemeinderecht, Vorstellung, Verwaltungsverfahren, Entscheidungspflicht, Mandatsverfahren, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Säumnis, DevolutionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B944.2004Dokumentnummer
JFR_09958994_04B00944_01