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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §17;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/16/0066Rechtssatz
Der Ausspruch des Verfalls von Gegenständen setzt die Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens, das als Strafe auch den Verfall normiert, voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160065.X02Im RIS seit
18.02.2003