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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §17;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/16/0066Rechtssatz
Unterlässt der Reisende trotz Befragung über mitgeführte Waren anlässlich der Amtshandlung eine Erklärung, so reicht dieser Versuch der Verheimlichung der mitgeführten Waren (hier Schmuckgegenstände) allein bereits aus, um von einem begründeten Verdacht der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens ausgehen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160065.X04Im RIS seit
18.02.2003