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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
GehG 1956 §19b impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2880/78 E 7. März 1979 RS 1Stammrechtssatz
Durch die Worte "besondere Gefahr" bringt das Gesetz zum Ausdruck, daß es sich jeweils nicht bloß um Gefahren für Gesundheit und Leben handeln darf, die mit dem Dienst des Beamten ganz allgemein verbunden sind und daher alle Beamten treffen. Es muß die betreffende Gefährdung vielmehr eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellen (Hinweis E 23.10.1975, 1365/75 und E 31.3.1977, 2150/74).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120291.X01Im RIS seit
20.01.2003Zuletzt aktualisiert am
07.11.2016