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27 RechtspflegeNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Keine denkunmögliche oder willkürliche Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen einer Verletzung von Berufspflichten bei Abwicklung eines Treuhandauftrages; ausreichende Wahrung des ParteiengehörsRechtssatz
Es kann der OBDK nicht entgegengetreten werden, wenn sie, gestützt auf das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17.09.98, davon ausgeht, dass der Beschwerdeführer zur vorbehaltlosen Auszahlung des (Treuhand)Betrages verpflichtet war.
Dass das Ergebnis aus dem Blickwinkel des Beschwerdeführers unbefriedigend sein mag, indiziert nicht willkürliches Verhalten der belangten Behörde (vgl VfSlg 13165/1992, 13385/1993, 13937/1994).
Schlagworte
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Ermittlungsverfahren, Parteiengehör, fair trialEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B208.2002Dokumentnummer
JFR_09958987_02B00208_01