RS Vwgh 2002/10/23 99/12/0039

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Veröffentlicht am 23.10.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §13;
AVG §37;
GehG 1956 §61;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Zweifel muss davon ausgegangen werden, dass eine Partei nicht einen von vornherein sinnlosen Antrag stellt. Hier: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung, dass es dem Beschwerdeführer bereits in seinem verfahrenseinleitenden Antrag im Ergebnis um eine höhere Mehrdienstleistungszulage nach § 61 GehG 1956 gegangen ist; ausführliche Begründung im E.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120039.X02

Im RIS seit

30.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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