RS Vwgh 2002/10/23 2000/12/0291

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Veröffentlicht am 23.10.2002
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19b Abs1 impl;
GehG/Stmk 1974 §19b Abs1;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1 idF 1984/033;
LBG Stmk 1974 Anl1 Z2 idF 1984/033;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass - was die von einem Bezirksoberförster (Dienstzweig: Gehobener Forstfachdienst; Verwendungsgruppe B 1) in einem Verfahren aus Anlass eines Antrages auf "Gewährung" einer Gefahrenzulage nach § 19b GehG/Stmk geltend gemachten Umweltbelastungen (soweit sie noch aufrechterhalten werden) betrifft - der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung der belangten Behörde teilt, dass diese unter Berücksichtigung der derzeitigen Gegebenheiten allenfalls als eine Erschwernis im Sinn des § 19a GehG/Stmk, nicht aber als "Gefahr" im Sinn des § 19b GehG/Stmk zu werten ist (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 1996, Zl. 92/12/0227).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000120291.X09

Im RIS seit

20.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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